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E-Mail-Abmahnungen sind gültig

Wie das Landgericht Hamburg kürzlich entschied, sollen Abmahnungen, die per E-Mail zugestellt wurden, als gültig anerkannt werden. Bisher war es so, dass eine Abmahnung per Fax und zusätzlich per Post verschickt wurde, um sicherzustellen, dass sie auch wirklich ankommt.

Durch die neue Gesetzeslage kann es durchaus vorkommen, dass eine Abmahn-E-Mail im Spamfilter landet oder einfach übersehen wird. Für den Abgemahnten bedeutet dies höhere Kosten durch eine einstweilige Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sollten Geschäftsleute und Internetseitenbetreiber ihre E-Mails täglich abrufen und gründlich durchsuchen.