Digitale Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung, kurz „Fibu“, definiert neben der Betriebsbuchhaltung, Statistik und Planung eine der vier Pfeiler des betrieblichen Rechnungswesens.
Aufgaben und Ziele der Finanzbuchhaltung
Der „Fibu“ fallen drei Hauptaufgaben zu: Dokumentation, Zeitrechnung und Rechenschaftslegung.
Eine nach HGB ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung muss eine lückenlose, transparente Dokumentation sämtlicher Finanzströme eines Unternehmens liefern. Dazu müssen alle finanz-, bilanz-, handels- und steuerrelevanten Geschäftsvorfälle einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) per Beleg buchhalterisch erfasst werden. Sämtliche Konten- und Kassenbewegungen, Aufwendungen und Erträge, Veränderungen in Vermögens- wie Kapitalbeständen werden datumsgenau auf entsprechenden Buchungskonten dokumentiert.
Die Ziele der Finanzbuchhaltung liegen in der Zurverfügungstellung aller notwendigen Zahlen, um sowohl die Vermögensverteilung, wie auch das erwirtschaftete Gesamtergebnis am Ende einer Periode liefern zu können. Dabei wird die Gesamtlage eines Unternehmens in zwei Varianten ermittelt und präsentiert: mittels Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Eine Bilanz ist aufgeteilt in sogenannte Aktiva und Passiva. Während die Aktiva-Seite eine Auflistung des unternehmerischen Vermögensaufbaus (zum Beispiel Anlage- und Umlaufvermögen) beinhaltet, liefert die Passiva-Seite die dazugehörige Mittelherkunft. Sie gibt also Auskunft über das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital sowie Rückstellungen. Einfach ausgedrückt haben Aktiva und Passiva unter dem Strich den gleichen Wert, wobei die Passiva-Seite zeigt, wem die Aktiva gehören. In der GuV hingegen werden „lediglich“ innerhalb einer Periode angefallene Aufwendungen und erzielte Erträge gegenübergestellt und unter dem Strich verrechnet, um so den erwirtschafteten Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
Beide Ergebnisse dienen der transparenten, über Jahre aufzubewahrenden Rechenschaftslegung gegenüber Gläubigern, Steuer- und Finanzbehörden.
Digitale Finanzbuchhaltung
Viele Unternehmen nutzen mittlerweile die Möglichkeit, ihre Buchhaltung online abzuwickeln. Dabei können sowohl Kleinunternehmen, wie auch bilanzierungspflichtige Firmen, ihre Buchführung komplett oder nur teilweise selbst durchführen, oder sogar ein „Outsourcing“ dieses Rechnungswesenbereichs vollziehen, sprich alle Belege und Daten digital, papierfrei zur Bearbeitung an einen Steuerberater/Buchhalter übermitteln. Ein ständiger Zugriff, stete Kontrolle und Nutzung ist für alle berechtigten Parteien jederzeit möglich.